"Im Falle der Vergewaltigung z.B. zeigt die betroffene Person die Situation im Netz an. Wenn kein Widerspruch innerhalb einer Woche kommt, gilt der Täter danach automatisch als gefährliche Person und alle gefährdeten Personen in seiner Nähe bekommen eine entsprechende Warnung. Sollte es Widerspruch geben, gibt es einen virtuellen „Volksentscheid“."
Hoch brisantes Thema wie ich finde und meiner Meinung nach etwas zu vereinfacht dargestellt. Vor allem das Thema Vergewaltigung... wer möchte schon eine Vergewaltigung im Netz melden bzw. im Netz als Vergewaltiger zu finden sein?
Es ist ja nicht alles schlecht am jetzigen System
Die persönliche Anzeige und die 24/7 Polizeistation auch meiner Ansicht nach schon ihre Berechtigung...
Was die Verurteilung angeht habe ich eine komplett revolutionäre Ansicht:
Der verurteilte Täter soll selbst entscheiden können in welcher Form er/sie bestraft wird...
-Todesstrafe (Selbstmord wird heutzutage im Gefängnis nicht leicht gemacht)
-Arbeitslager unter Ausschluss der Öffentlichkeit (die MAZ aller wird %tual verkürzt/bzw. die MAZ der/des Geschädigten)
-Aufrechterhaltung des Zugangs zur Öffentlichkeit mit Intensiver Therapie
-...