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TOPIC: Polizei-Strafen-Verurteiung

Polizei-Strafen-Verurteiung 8 years 6 months ago #18

  • Christoph Walther
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"Im Falle der Vergewaltigung z.B. zeigt die betroffene Person die Situation im Netz an. Wenn kein Widerspruch innerhalb einer Woche kommt, gilt der Täter danach automatisch als gefährliche Person und alle gefährdeten Personen in seiner Nähe bekommen eine entsprechende Warnung. Sollte es Widerspruch geben, gibt es einen virtuellen „Volksentscheid“."

Hoch brisantes Thema wie ich finde und meiner Meinung nach etwas zu vereinfacht dargestellt. Vor allem das Thema Vergewaltigung... wer möchte schon eine Vergewaltigung im Netz melden bzw. im Netz als Vergewaltiger zu finden sein?

Es ist ja nicht alles schlecht am jetzigen System ;-)
Die persönliche Anzeige und die 24/7 Polizeistation auch meiner Ansicht nach schon ihre Berechtigung...

Was die Verurteilung angeht habe ich eine komplett revolutionäre Ansicht:
Der verurteilte Täter soll selbst entscheiden können in welcher Form er/sie bestraft wird...
-Todesstrafe (Selbstmord wird heutzutage im Gefängnis nicht leicht gemacht)
-Arbeitslager unter Ausschluss der Öffentlichkeit (die MAZ aller wird %tual verkürzt/bzw. die MAZ der/des Geschädigten)
-Aufrechterhaltung des Zugangs zur Öffentlichkeit mit Intensiver Therapie
-...
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Polizei-Strafen-Verurteiung 8 years 5 months ago #19

Ja, Christoph, Du hast Recht. Es ist ein hochbrisantes Thema. Die Vergewaltigung als total extreme Situation als Beispiel zu nehmen, war vielleicht ein Fehler. Dennoch bleibt es sicherlich ein heikler Punkt, wie will eine "bessere Gesellschaft" mit abweichenden, den*die Einzelne*n oder die Gesellschaft schädigendem Verhalten umgehen. - Grundsätzlich bleibe ich dabei, dass die hiesigen Institutionen wie Polizei, Justiz und Gefängnisse abgeschafft gehören und die durch das Mitwirken, Eingreifen und Gestalten des*derEinzelnen ersetzt werden sollen. - Deine "komplett revolutionäre Ansicht zur Verurteilung" finde ich insofern interessant, dass m.M. nach nicht der Täter wählen soll, sondern das Opfer und alle sich durch die Tat bedrohten Personen. Denn von meiner Sicht aus, geht es nicht um Bestrafung, sondern um Wiedergutmachung des Schadens und - ganz wichtig - Sicherheit, dass diese Tat nicht nochmal passiert. Und da interessiert mich in 1. Linie nur die Sicht der Opfer und das Sicherheitsgefühl eventueller weiterer potentieller Opfer. Wenn es da mehrere Möglichkeiten gibt, okay, dann, aber erst dann finde ich das Auswählen des Täters okay. Und dass ein Vergewaltiger das "Brandmarken" im Netz nicht schön findet, kann ich nachvollziehen. Aber, bitte schön, das hätte er sich mal vor seiner Tat überlegen sollen oder nur mal ein Gedanken darüber verschwenden, wie wohl die Gefühle bei seinem Opfer wären. - Übrigens: Neben den von Dir aufgezählten Wahlmöglichkeiten käme auch noch die Aussiedlung/Abschiebung nach Notopia in Frage.
Last Edit: 4 years 10 months ago by lucki.
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